ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Die Leistungen nach § 241 SGB III zielen darauf ab, Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, durch ausbildungsbegleitende Hilfen die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen. Ausbildungsbegleitende Hilfen müssen über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen. Der Stütz- und Förderunterricht beträgt pro Teilnehmer im Bewilligungszeitraum durchschnittlich mindestens drei und höchstens acht Unterrichtsstunden wöchentlich. Die grundsätzliche Information der Partner im dualen System – Betriebe, Berufsschulen, der nach dem BBiG bzw. der HwO zuständigen Stellen – über ausbildungsbegleitende Hilfen obliegt der Agentur für Arbeit. Einsatzmöglichkeiten von ausbildungsbegleitenden Hilfen: Ausbildungsbegleitende Hilfen sind für Bewerber initiativ anzubieten, die insbesondere infolge schlechter schulischer Voraussetzungen oder wegen sozialer Benachteiligungen bereits ab Ausbildungsbeginn einer Förderung bedürfen. Ausbildungsbegleitende Hilfen können während einer betrieblichen Berufsausbildung einsetzen, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen auch den Übergang von einer außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 241 Abs. 2 SGB III) in eine betriebliche Berufsausbildung unterstützen und sind im Bedarfsfall initiativ einzusetzen. Ausbildungsbegleitende Hilfen sind auch Abschnitte der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (i. S. v. § 241 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB III). Diese können bei zusätzlich auftretenden Defiziten in der Fachpraxis ausbildungsbegleitende Hilfen ergänzen, wobei die Dauer je Ausbildungsabschnitt drei Monate nicht übersteigen soll. Die Agentur für Arbeit prüft die Notwendigkeit im Einzelfall.
Ansprechpartner
- Bernd Reiner Hansen
- Telefon: 04841 - 8043120
E-Mail: brhansen@tsbw.de
Hier findet das Angebot statt
- ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)
-
Treibweg 2
25813 Husum
Infos zum Träger
- Anschrift:
- NGF Service GmbH
- Treibweg 2
- 25813 Husum
weitere Informationen (für Fachkräfte)
- Auszubildende
- Jugendliche unter 18 Jahren
- Junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren
- Erwerb/Ausbau von Schlüsselqualifikationen und allgemeinen Basiskompetenzen
- Erwerb/Ausbau von beruflichen Basiskompetenzen
- Sprachförderung
- Ausbildungsbegleitung / Verhinderung von Ausbildungsabbruch
- sozialpädagogische Hilfen und/oder psychosoziale Förderung/Stabilisierung
- Beratung
- Beschäftigung bzw. Integration in Arbeit
- Benachteiligung (Lernbeeinträchtigung
- psychische oder soziale Auffälligkeit)
- kein Schwerpunkt
- über Arbeitsagentur
- über Berufsschule
- über Betrieb
- Die Anmeldung für abH erfolgt über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
- nein
- In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und den Betrieben sind alle Angebote kostenlos und werden für jeden persönlich zusammengestellt.
- Grundsätzlich bis zum erfolgreichen Abschluss der Prüfung. Individuelle Förderzeiten möglich. Der Zeitaufwand für abH beträgt 3-8 Stunden pro Woche.
- ja
- Ziel der ausbildungsbegleitenden Hilfen ist der erfolgreiche Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes. Eine Aushändigung einer zusätzlichen Bescheinigung über die abH-Teilnahme erfolgt nicht.
- SGB III
- befristetes Programm
- Es handelt sich um eine ausgeschriebene Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Die Vertragslaufzeit wurde um weitere 24 Monate verlängert. Vertragsbeginn 01.09.2009 Vertragsende 31.08.2013