Berufsausbildungshilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner
- Bärbel Redeker
- Telefon: 0180 1 555111
E-Mail: Flensburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de
Hier findet das Angebot statt
- Husum
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Treibweg 2
25813 Husum - Infos
- E-Mail Husum@arbeitsagentur.de / Niebüll / Wyk, Bahnhofstraße 26, 25899 Niebüll, E-Mail Niebuell.U25@arbeitsagentur.de, Telefon: 01801 / 555 111(Festnetzpreis 3,9 ct/min
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Bahnhofstraße 26
25899 Niebüll
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Waldstraße 2
24939 Flensburg
Infos zum Träger
- Anschrift:
- Agentur für Arbeit Flensburg
- Waldstr. 2
- 24939 Flensburg
weitere Informationen (für Fachkräfte)
- Auszubildende
- Jugendliche in einer Übergangsmaßnahme
- finanzielle Unterstützung
- kein Schwerpunkt
- über Arbeitsagentur
- nein
- ja
- SGB III
- Agentur für Arbeit
- Regelangebot