Berufsausbildungshilfe (BAB)

Angebotsbeschreibung

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 


Ansprechpartner

Bärbel Redeker
Telefon: 0180 1 555111
E-Mail: Flensburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de

Hier findet das Angebot statt

Husum
Treibweg 2
25813 Husum
Infos
E-Mail Husum@arbeitsagentur.de / Niebüll / Wyk, Bahnhofstraße 26, 25899 Niebüll, E-Mail Niebuell.U25@arbeitsagentur.de, Telefon: 01801 / 555 111(Festnetzpreis 3,9 ct/min
 
Bahnhofstraße 26
25899 Niebüll
 
Waldstraße 2
24939 Flensburg

Infos zum Träger

Anschrift:
Agentur für Arbeit Flensburg
Waldstr. 2
24939 Flensburg
 

weitere Informationen (für Fachkräfte)

Zielgruppe
  • Auszubildende
  • Jugendliche in einer Übergangsmaßnahme

Ziele
  • finanzielle Unterstützung

Berufsfelder
  • kein Schwerpunkt

Zuweisung / Zugang
  • über Arbeitsagentur

Kosten für Teilnehmer
  • nein

Zertifikat
  • ja

Rechtsgrundlage
  • SGB III

Finanzierung
  • Agentur für Arbeit

Art des Angebots / Maßnahme
  • Regelangebot

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