Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
- Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)
- Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt dir durch allgemeinen, fachpraktischen und fachtheoretischen Unterricht eine berufliche Grundausbildung in einem Berufsfeld (z.B. in der Metalltechnik).
Es wird jedoch nur noch an wenigen Berufsschulen und nur noch für bestimmte Berufe angeboten.
- Voraussetzungen
- Du musst die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und meist muss auch die Zusage eines Betriebes für die anschließende Fortsetzung der Ausbildung vorliegen.
- Dauer
- 1 Jahr
- Abschluss
- Der Besuch des BGJ wird dir als 1. Jahr der anschließenden betrieblichen Berufsausbildung angerechnet.
- Weitere Informationen
- Um herauszufinden, welche Schulen ein BGJ anbieten, kannst du dich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit wenden oder auf http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp selbst suchen (einfach „BGJ“ und deinen Wohnort eingeben).