Fallkonferenz im Jugendberufsprojekt Nordfriesland

Die Fallkonferenz im Jugendberufsprojekt Nordfriesland

1 Vorwort

Ein zentrales Element der Arbeit des Jugendberufsprojektes Nordfriesland (JBP NF) ist die „Fallkonferenz".

Die Fallkonferenz stellt allgemein ein Instrument vorrangig der Schulen dar, Problemsituationen in der schulischen Lernentwicklung der Schülerinnen und Schülern zu begegnen.

Jeder Leistungsabfall eines Schülers oder einer Schülerin in seiner/ihrer Entwicklung kann sich – bedingt durch dessen Hintergrund und/oder Auslöser bereits zu einem Problemfall entwickeln.

Aber auch persönliche Probleme, wie drohende Drogenabhängigkeit und familiäre Zerwürfnisse können die Bildungslaufbahn eines Schülers/einer Schülerin stören bzw. gar zerstören.

In allen Fällen ist es sinnvoll, dass diejenigen Personen, die in Abhängigkeit vom jeweils zu bearbeitenden Problem beratungskompetent und handlungsfähig sind, zu einer Fallkonferenz zusammen kommen.

Die Fallkonferenz im Jugendberufsprojekt Nordfriesland stellt damit allen Schulen und Schularten ein Instrument der professionellen Unterstützung durch Dritte zur Verfügung.

Die Aufgabenstellung und die beteiligten Akteure an den Fallkonferenzen sind hier nicht abschließend beschrieben; die Aktualität wird durch die Geschäftsführung des Koordinierenden Ausschusses des JBP NF sichergestellt.

2 Die schulischen Komponenten der Fallkonferenz

2.1 Beauftragte für dasProblemmanagement

Das Jugendberufsprojekt Nordfriesland empfiehlt den Schulleitungen, neben dem Beauftragten für Berufsorientierung eine/-n Beauftragte/-n für das Problemfallmanagement zu etablieren. Diese/-r Beauftragte kann eine geeignete Lehrkraft oder aber auch ein Schulsozialarbeiter sein.

Während der/die Beauftragte für Berufsorientierung sich um die organisatorischen Voraussetzungen einer effizienten Berufsorientierung und Berufsfindung in einer Schule bemüht und dabei eng mit den hierauf spezialisierten staatlichen Einrichtungen (BA, Jobcenter) zusammenarbeitet, ist der/die Beauftragte für das Problemfallmanagement in allen anderen Fällen, für die die SGB Lösungen vorsehen, das Bindeglied zwischen der Schule und den hierfür zur Verfügung stehenden staatlichen Einrichtungen.

Der/die Beauftragte für das Problemfallmanagement ist daher auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für Berufsorientierung angewiesen.

Das Jugendberufsprojekt Nordfriesland stellt als Grundlage seiner/ihrer Arbeit mit diesem Papier eine Übersicht über die Leistungsträger gemäß SGB, ihre Leistungen und die verantwortlichen Ansprechpartner zur Verfügung. Es wird zukünftig Aufgabe des Jugendberufsprojektes Nordfriesland sein, diese Übersichten ständig zu aktualisieren und die reibungslose Zusammenarbeit von Schule und staatlichen Einrichtungen gemäß SGB sicher zu stellen.

2.2 Datenschutz im Verfahren

Ein Problemfallmanagement erfordert sehr schnell den Austausch auch von Daten zwischen der Schule und unterstützenden staatlichen Einrichtungen.

Das Jugendberufsprojekt Nordfriesland stellt daher mit Zustimmung der Person Sorgeberechtigten und /oder dem/der volljährigen Schüler/in den Schulen das Formular „Einverständnis zur Weitergabe von Daten in bestimmten Problemlagen" zur Verfügung.

Es ist wichtig, von vornherein unmissverständlich klar zu machen, dass es hier um Hilfsangebote geht, um eventuelle Schwellenängste abzubauen.

Liegt das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten/volljährigen Schüler/-in nicht in schriftlicher Form vor, kann der/die Beauftragte für das Problemfallmanagement auf der Basis anonymisierter Daten sich zwar durch die staatlichen Stellen beraten lassen; eine Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen zur aktiven Lösung des Problems kann jedoch nicht aufgenommen werden.

Eine Ausnahme von dieser Grundregel liegt nur dann vor, wenn Gefahr für den/die Schüler/-in im Verzuge ist. Im Falle einer akuten Gefährdung, für die keine eigene Abhilfe möglich ist oder in der eine Abhilfe erfolglos bleibt und in denen ein Tätigwerden des Jugendamtes zur Abwendung der Gefährdung erforderlich erscheint, sind die Lehrkräfte nach § 4 KKG befugt, auch gegen den Willen der Personensorgeberechtigten oder Jugendlichen die Informationen weiterzuleiten. Die Sorgeberechtigten und Jugendlichen sind diesbezüglich über die Weitergabe durch die Lehrkräfte zu informieren.

2.3 Ablauf des Fallmanagements

Eine Fachlehrkraft stellt fest, dass ein Problemfall vorliegt und tritt mit der Klassenlehrkraft in Verbindung um das Problem zu erörtern.

  • Ist Unterstützung durch Dritte von Nöten, so sollte unverzüglich der/die Beauftragte für das Problemfallmanagement in den Fall eingewiesen werden.
  • Dieser nimmt Verbindung mit dem für die Schule verantwortlichen Berater gemäß Leistungsliste auf. Auf der Basis einer anonymisierten Datenlage werden nunmehr Hilfsmöglichkeiten erörtert. Dabei werden bereits konkret die zur Problemlösung heranzuziehenden staatlichen Einrichtungen benannt.
  • Der/die Beauftragte stellt anschließend mit Unterstützung der Klassenlehrkraft sicher, dass unverzüglich das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten zur Einleitung von Lösungsmöglichkeiten vorliegt.
  • Liegt das Einverständnis vor, wird der/die Beauftragte die zur Problemlösung heranzuziehenden staatlichen Einrichtungen und die Sorgeberechtigten zur Fallkonferenz einladen. Diese soll innerhalb von 10 Werktagen stattfinden.
  • Liegt das Einverständnis nicht vor, ist nach der bestehenden Gesetzeslage die Fallkonferenz beendet. Die Ausnahme hiervon wird im Abschnitt 2.2 beschrieben.
  • Die Fallkonferenz berät und leitet so rasch wie möglich angemessene notwendige Maßnahmen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe ein.

 

Anssprechpartner:

Doris Cramer

+49 4841 67143

doris.cramer@nordfriesland.de

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