Berufseinstiegsbegleitung
Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist, Schüler/-innen, die voraussichtlich Schwierigkeiten beim Erreichen des Schulabschlusses und beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in Ausbildung haben werden, individuell zu unterstützen und dadurch die berufliche Eingliederung zu erleichtern. Die Begleitung beginnt in der Vorabgangsklasse und wird nach Verlassen der allgemein bildenden Schule während der Ausbildungssuche und in der Anfangsphase der Berufsausbildung weitergeführt. Unter Berücksichtigung der persönlichen Stärken, Interessen und Fähigkeiten legen die Berufseinstiegsbegleiter/-innen gemeinsam mit den Teilnehmenden fest, wie diese Unterstützung im Einzelnen aussieht. Die Berufsberater/-innen sind bei der Unterstützung während der gesamten Teilnahme mit eingebunden.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung gehört die Unterstützung bei
- Erreichen des Abschlusses der allgemein bildenden Schule
- Berufsorientierung und Berufswahl
- Ausbildungsplatzsuche
- Begleitung im Übergangssystem
- Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.
Ansprechpartner
- Bärbel Redeker
- Telefon: 0180 1 555111
E-Mail: Flensburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de
Hier findet das Angebot statt
-
Waldstraße 2
24939 Flensburg
- Husum
-
Treibweg 2
25813 Husum - Infos
- E-Mail Husum@arbeitsagentur.de / Niebüll / Wyk, Bahnhofstraße 26, 25899 Niebüll, E-Mail Niebuell.U25@arbeitsagentur.de, Telefon: 01801 / 555 111(Festnetzpreis 3,9 ct/min
Infos zum Träger
- Anschrift:
- Agentur für Arbeit Flensburg
- Waldstr. 2
- 24939 Flensburg
weitere Informationen (für Fachkräfte)
- SchülerInnen
- Kompetenzfeststellung
- individuelle Betreuung und Begleitung im Übergang
- Erwerb eines Schulabschlusses während der Schulzeit
- Erwerb/Ausbau von Schlüsselqualifikationen und allgemeinen Basiskompetenzen
- Unterstützung bei der Ausbildungssuche
- Ausbildungsbegleitung / Verhinderung von Ausbildungsabbruch
- sozialpädagogische Hilfen und/oder psychosoziale Förderung/Stabilisierung
- Schulabschluss ist gefährdet
- kein Schwerpunkt
- über Arbeitsagentur
- über Jobcenter
- über Schule
- In Abstimmung mit den o.g. beteiligten Institutionen.
- nein
- Beginn zumeist in der Vorabgangsklasse bis zu 24 Monate Abschluss der allgemein bildenden Schule.
- ja
- SGB III
- Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen der BMBF Initiative "Abschluss und Anschluss-Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss"
- Agentur für Arbeit
- Bundesmittel
- Regelangebot
- Das Bundesprogramm „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss – (BISS)“ ist befristet bis zum 31.12.2014