Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
In einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) soll benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können und eine intensive Begleitung während der Ausbildung benötigen, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen. Es wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung - möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr - angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt. Es gibt zwei unterschiedliche Formen der Ausbildung: 1. Kooperative Form: Der Träger betreut im Bereich der Fachtheorie und im sozialpädagogischen Rahmen. Die praktische Ausbildung findet in Kooperationsbetrieben statt. 2. Integrative Form: Sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung wird durch den Träger geleistet. Zusätzlich zum Unterricht in der Berufsschule kann Stützunterricht in Anspruch genommen werden. "
Ansprechpartner
- Bärbel Redeker
- Telefon: 0180 1 555111
E-Mail: Flensburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de
Hier findet das Angebot statt
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Waldstraße 2
24939 Flensburg
- Husum
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Treibweg 2
25813 Husum - Infos
- E-Mail Husum@arbeitsagentur.de / Niebüll / Wyk, Bahnhofstraße 26, 25899 Niebüll, E-Mail Niebuell.U25@arbeitsagentur.de, Telefon: 01801 / 555 111(Festnetzpreis 3,9 ct/min
Infos zum Träger
- Anschrift:
- Agentur für Arbeit Flensburg
- Waldstr. 2
- 24939 Flensburg
weitere Informationen (für Fachkräfte)
- Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsplatz
- Jugendliche unter 18 Jahren
- Junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren
- außer- oder überbetriebliche Ausbildung
- allgemeinbildende Schulpflicht ist erfüllt
- Benachteiligung (Lernbeeinträchtigung
- psychische oder soziale Auffälligkeit)
- kein Schwerpunkt
- über Arbeitsagentur
- nein
- individuell in Abhängigkeit vom Ausbildungsberuf
- ja
- Ausbildungsabschluss
- SGB III
- Agentur für Arbeit
- Regelangebot